Unsere Software erfüllt die aktuellen Anforderungen der Finanzverwaltung und berücksichtigt die maßgebliche BFH-Rechtsprechung. Änderungen werden dokumentiert und nachvollziehbar gespeichert.
Unsere Fahrtenbuch Software (elektronisches bzw. digitales Fahrtenbuch) entspricht den in Abschnitt 31 Abs. 7 LStR und H118 (Fahrtenbuch) EstH 1994 gestellten Anforderungen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in drei Entscheidungen (09.11.2005 VI R 27/05, 16.11.2005 VI R 64/04, 16.03.2006 VI R 87/04) mit der Frage des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auseinandergesetzt.
Auf Grund dieser Rechtsprechung, kann jeder Datensatz editiert werden, dies wird aber im Programm mit Datum und den vorgenommen Änderungen kenntlich gemacht. Der alte Datensatz wird als storniert gekennzeichnet und der überschriebene Datensatz wird anschließend als Korrekturdatensatz eingefügt.